Reform der Zugangsvoraussetzungen für Master-Lehrgänge

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat eine umfassende Reform der hochschulischen Weiterbildung durchgeführt. Diese Reform bringt auch wichtige Änderungen für Studierende an der FH des BFI Wien ab 2024 mit sich:

  • Um ein Master-Studium zu absolvieren, wird zukünftig ein abgeschlossenes Bachelor-Studium als verpflichtende Zugangsvoraussetzung gelten. Ab 2024 wird es also nicht mehr ausreichen, allein über mehrjährige einschlägige Berufserfahrung zu verfügen, um ein weiterbildendes Masterstudium zu beginnen.
  • er akademische Titel Master of Science "MSc" wird den Zusatz "(CE)" erhalten, was für "Continuing Education" steht. Dieser Ausdruck wird auch hinter dem neu geschaffenen Abschluss Bachelor of Science stehen: "BSc (CE)".
  • Zusätzlich wird es den neuen Abschluss Bachelor Professional "BPr" geben, für den eine einschlägige berufliche Qualifikation oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung als Zulassungsvoraussetzung gelten.

An der FH des BFI Wien setzen wir die neuen gesetzlichen Regelungen folgendermaßen um:

  • Master-Lehrgänge an der FH des BFi Wien können noch bis zum 30. September 2023 mit den derzeit geltenden Zulassungsvoraussetzungen begonnen werden. Danach wird ein Bachelor-Abschluss als verpflichtende Zugangsvoraussetzung gelten.
  • Ausnahme ist der Abschluss eMBA, hier benötigt man für die Aufnahme des Studiums keinen Bachelor-Abschluss, dafür aber mindestens 7 Jahre einschlägige Berufserfahrung.
  • Wir werden schrittweise die akademischen Abschlüsse unserer Master-Lehrgänge umstellen. Statt des Master of Science "MSc" wird die FH des BFI Wien in den Hochschullehrgängen zukünftig den Titel "MBA" (Master of Business Administration) vergeben.

Weitere Informationen zu den Bestimmungen finden Sie unter: BMBWF – Reformpaket der hochschulischen Weiterbildung

Zulassung mit abgeschlossenem Masterstudium der akademischen Weiterbildung (z.B. MBA) jedoch ohne Erststudium (mind. 180 ECTS)

In diesem Fall können Sie zum MBA Fernstudium mit 120 ECTS zugelassen werden.

Voraussetzungen sind:

Ein abgeschlossenes Masterstudiums der akademischen Weiterbildung an einer anerkannten Hochschule mit mind. 90 ECTS-Anrechnungspunkten (z.B. MBA), welches mindestens dem Niveau 6 des österreichischen NQR, des deutschen DQR oder des schweizerischen NQR entspricht

und bei Lehrgangsbeginn eine fünfjährige einschlägige Berufserfahrung*

und Sprachniveau Englisch auf Niveau auf B2

sowie für Personen mit nichtdeutscher Muttersprache Deutsch auf Niveau C1.

*Einschlägige Berufserfahrung beschreibt eine nachweisbare Berufserfahrung in zumindest einem der Kernbereiche oder einem fachverwandten Kernbereich des Fernstudiums.

An der FH des BFI Wien setzen wir die neuen gesetzlichen Regelungen folgendermaßen um:

  • Master-Lehrgänge an der FH des BFi Wien können noch bis zum 30. September 2023 mit den derzeit geltenden Zulassungsvoraussetzungen begonnen werden. Danach wird ein Bachelor-Abschluss als verpflichtende Zugangsvoraussetzung benötigt.
  • Ausnahme ist der Abschluss eMBA, hier benötigt man weiterhin für die Aufnahme des Studiums keinen Bachelor-Abschluss, dafür aber mindestens 7 Jahre einschlägige Berufserfahrung.
  • Wir werden die akademischen Abschlüsse unserer Master-Lehrgänge umstellen. Statt des Master of Science "MSc" wird die FH des BFI Wien in den Hochschullehrgängen zukünftig den Titel "MBA" (Master of Business Administration) vergeben.

Weitere Informationen zu den Bestimmungen finden Sie unter: BMBWF – Reformpaket der hochschulischen Weiterbildung

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat eine umfassende Reform der hochschulischen Weiterbildung durchgeführt. Diese Reform bringt wichtige Änderungen für Studierende am Executive Education Center der FH des BFI Wien ab Oktober 2023 mit sich.

  • Wir werden die akademischen Abschlüsse unser Hochschullehrgänge umstellen. Statt des Master of Science "MSc" wird das Executive Education Center des FH des BFI Wien in den Hochschullehrgängen zukünftig die Titel "MBA" (Master of Business Administration) und EMBA (Executive Master of Business Administration) vergeben.
  • Noch bis zum 30. September 2023 können am Executive Education Center Hochschullehrgänge mit den derzeit geltenden Zugangsbedingungen begonnen werden.
  • Ab 01. Oktober 2023 gelten für die Zulassung zu Hochschullehrgängen zum Executive Education Center folgende Zugangsbedingungen:

Zugangsvoraussetzungen für MBA Hochschullehrgänge

  • Facheinschlägiges Bachelorstudium (mind. 180 ECTS) oder ein Studienabschluss vergleichbaren Niveaus einer anerkannten postsekundären Bildungsreinrichtung und mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung bei Studienbeginn.
  • Sprachniveau Deutsch C1 und Englisch B2 erforderlich

Weitere Informationen zu den Bestimmungen finden Sie unter: BMBWF – Reformpaket der hochschulischen Weiterbildung

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