Datenschutzrecht und Persönlichkeitsrechte

  • Datenschutz und Persönlichkeitsrecht in systematischer Einordnung zum Arbeitsrecht;
  • Datenschutz und Persönlichkeitsrecht im Arbeitsverhältnis sowie bei der Begründung und bei der Beendigung von Arbeitsverträgen;
  • Betriebliche Mitbestimmung bei der MitarbeiterInnenkontrolle und bei der Verarbeitung von Daten im Betrieb, Unternehmen oder Konzern;
  • Behörden und Verfahren in Datenschutzsachen;
  • Sanktionen bei Verletzung des Datenschutzrechts und Sanktionsvermeidung;
  • Datenschutzmanagementsystem;
  • Fürsorgepflichten.

Art der Vermittlung

Präsenzveranstaltung

Art der Veranstaltung

Pflichtfach

Empfohlene Fachliteratur

Brodil (Hrsg.), Aktuelle Rechtsfragen des Datenschutzes, new academic press, Wien 2019;
Brodil (Hrsg.), Entgrenzte Arbeit, Manz, Wien 2016;
Brodil (Hrsg.), Datenschutz im Arbeitsrecht, Manz, Wien 2010;
Rebhahn, Mitarbeiterkontrolle am Arbeitsplatz, Facultas, Wien 2009;
Felten/Goricnik/Riesenecker-Caba, Betriebsrat und Information, Manz, Wien 2017;
Körber-Risak/Brodil (Hrsg.), Datenschutz und Arbeitsrecht, LexisNexs, Wien 2018.
Tomandl/Risak, Wie bewältigt das Recht Moderne Formen der Arbeit? New academic press, Wien 2016;

Lern- und Lehrmethode

Vortrag, Gruppenarbeit, Referate, Diskussion, juristische Recherche, Konzeptentwicklung, Gruppenarbeit.

Prüfungsmethode

Immanente Leistungsfeststellung und schriftliche Abschlussprüfung.

Voraussetzungen laut Lehrplan

Grundlagen zum angewandten Arbeitsrecht

Schnellinfos

Studiengang

Digital HR Management und angewandtes Arbeitsrecht (Master)

Akademischer Grad

Master

ECTS Credits

2.00

Unterrichtssprache

Deutsch

Studienplan

Berufsbegleitend

Studienjahr, in dem die Lerneinheit angeboten wird

2024

Semester in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird

2 SS

Incoming

Nein

Lernergebnisse der Lehrveranstaltung

Nach erfolgreichem Abschluss dieser Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage,

  • den Stand der Lehre und der ständigen Rechtsprechung zur Frage zu ermitteln, welche Daten bei Begründung und während des aufrechten Arbeitsverhältnisses erhoben werden dürfen,
  • wie mit Daten von Bewerber/inne/n umzugehen ist,
  • wie lange Daten aufbewahrt werden dürfen,
  • welche Rolle der Betriebsrat beim Datenschutz spielt,
  • unter welchen Bedingungen Daten von Arbeitnehmer/inne/n innerhalb des Konzerns übermittelt werden dürfen, mit welchen Sanktionen zu rechnen ist, wenn das Datenschutzrecht verletzt wird;
  • an der erfolgreichen Implementierung eines betriebsinternen Datenschutzmanagementsystems fachkundig mitzuwirken.

Kennzahl der Lehrveranstaltung

1705-21-01-BB-DE-16