Anwendungsbereiche des Europarechts

  • Der formelle (prinzipielle) Anwendungsbereich des Unionsrechts
  • Expansives Grundverständnis
  • Durchzuführendes Unionsrecht
  • Hinreichend bestimmte Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
  • Pflichten aus dem Sekundärrecht
  • Pflichten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
  • Pflichten aus der Unionsbürgerschaft
  • Art. 157 I AEUV
  • Anwendbarkeit universeller Grundsätze und Grundrechte
  • Die materiellen Anwendungsbereiche des Unionsrechts
  • Harmonisierungszugeständnisse
  • Materielle Verschränkung von Primär- und Sekundärrecht
  • Rechtlich differenzierende Beurteilung jedes Sachverhalts
  • Primat der Teleologie
  • Einheit, Vorrang und Wirksamkeit des Unionsrechts
  • Die Rolle des EuGH
  • Raum für nationale Grundrechte

Art der Vermittlung

Präsenzveranstaltung

Art der Veranstaltung

Pflichtfach

Empfohlene Fachliteratur

Latzel, Clemens (2015): Die Anwendungsbereiche des Unionsrechts, in EuZW, Heft 17/2015, S. 659-664.
Pacic, Harun (2020): Europäische Grundrechte, Norderstedt: BoD.
Jaeger, Thomas (aktuelle Auflage): Materielles Europarecht, Wien: LexisNexis ARD Orac.
Weitere Literatur wird zu Semesterbeginn von der/dem Lehrenden bekanntgegeben.

Lern- und Lehrmethode

Vortrag, Mitarbeit, Rechtsrecherche, Übungen zur Rechtsanwendung und Falllösung, juristisches Schreiben, Fallbesprechung als Hausübung in Einzelleistung

Prüfungsmethode

Endprüfung (closed book) 70% und immanente Übungsteile (30%): zwei Fallbesprechungen je 10%, Mitarbeit 10%

Voraussetzungen laut Lehrplan

keine

Schnellinfos

Studiengang

Europäische Wirtschaftspolitik

Akademischer Grad

International Programme

ECTS Credits

5.00

Unterrichtssprache

Deutsch

Studienplan

Vollzeit

Studienjahr, in dem die Lerneinheit angeboten wird

2023

Semester in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird

1 WS

Incoming

Ja

Lernergebnisse der Lehrveranstaltung

Nach erfolgreicher Absolvierung des Moduls sind die Studierenden in der Lage,

  • Institutionen und Rechtsquellen der EU, deren Hintergrund und Bedeutung des europäischen Rechtskonstrukts zu erklären,
  • die Rolle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu erläutern und einzuordnen,
  • den formellen vom materiellen Anwendungsbereich des Europarechts abzugrenzen,
  • Normen des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), sowie Rechtsakte der EU zu unterscheiden,
  • die europarechtliche Determinierung wirtschaftsrechtlicher Sachverhalte zu erläutern,
  • den rechtlichen Rahmen des EU-Binnenmarktes und Konflikte mit dem nationalen Rahmen des Wohlfahrtsstaats zu diskutieren.

Kennzahl der Lehrveranstaltung

0899-23-01-VZ-DE-06