FAQ Organisatorische Rahmenbedingungen

Welches Sprachniveau benötigt man für deutsch- bzw. englischsprachige Studiengänge?

  • Für unsere deutschsprachigen Studiengänge benötigen Sie Deutschkenntnisse auf CEFR-Niveau C1 sowie Englischkenntnisse auf Niveau B2. Für unsere englischsprachigen Studiengänge benötigen Sie Englischkenntnisse auf Niveau C1. Deutschkenntnisse sind nicht erforderlich. Wir überprüfen Ihre Sprachkenntnisse im Rahmen des Aufnahmetests. Sollten dort nicht ausreichende Kenntnisse in Deutsch und/oder Englisch festgestellt werden, kann Ihnen eine Ergänzungsprüfung in der betroffenen Sprache vorgeschrieben werden.

Wann genau finden die Lehrveranstaltungen statt?

  • Studiengänge – Vollzeit: Montag – Freitag: 8:00 – 17:00 Uhr
  • Pro Woche gibt es jeweils einen freien Tag, der in der Regel während des Semesters gleichbleibt. Welcher Tag lehrveranstaltungsfrei ist, ist von Studiengang zu Studiengang und von Jahrgang zu Jahrgang unterschiedlich.
  • Studiengänge – Berufsbegleitend: Montag – Donnerstag: 18:00 – 22:00 Uhr, Freitag 16:20 – 22:00 Uhr, Samstag 8:00 – 18:00 Uhr
  • Pro Woche gibt es jeweils mindestens einen freien Abend, der in der Regel während des Semesters gleichbleibt. Welcher Abend lehrveranstaltungsfrei ist, ist von Studiengang zu Studiengang und von Semester zu Semester unterschiedlich.
  • Wintersemester Vollzeit: 02.10.2023 – 03.02.2024 | Berufsbegleitend: 04.09.2023 – 03.02.2024
  • Sommersemester Vollzeit: 04.03.2024 – 06.07.2024 | Berufsbegleitend: 12.02.2024 – 06.07.2024

Wann sind Ferien?

  • Studiengänge – Vollzeit: Weihnachtsferien 24.12.2023 – 07.01.2024 I Semesterferien 05.02.2024 – 03.03.2024 I Osterferien 23.03.2024 – 07.04.2024
  • Studiengänge – Berufsbegleitend: Weihnachtsferien 24.12.2023 – 07.01.2024 I Semesterferien 05.02.2024 – 11.02.2024 I Osterferien 23.03.2024 – 01.04.2024

Kann ich von der berufsbegleitenden in die Vollzeit-Form wechseln und umgekehrt?

  • Wir sind bemüht derartige Wechsel zu ermöglichen, sofern in den jeweiligen Jahrgängen die notwendigen Studienplätze frei sind und Sie das Vorsemester vollständig abgeschlossen haben.

Muss ich berufstätig sein um berufsbegleitend studieren zu können?

  • Nein, Berufstätigkeit ist für unsere berufsbegleitend organisierten Studiengänge keine zwingende Voraussetzung.

Wieso gibt es in einigen Lehrveranstaltungen eine Anwesenheitspflicht?

  • FH-Studiengänge sind so konzipiert, dass sie einer wissenschaftlich fundierten Berufsausbildung dienen, die in der vorgesehenen Zeit absolviert werden kann. Studieren findet in vergleichsweise kleinen Gruppen statt, es gibt einen hohen Anteil an Veranstaltungen mit Übungs- bzw. Projektcharakter. Die Anwesenheitspflicht soll hier den Lernfortschritt fördern. Welche Lehrveranstaltungen davon betroffen sind, erfahren Sie zeitgerecht von den Mitarbeiter:innen des von Ihnen gewählten Studiengangs. Welche Lehrveranstaltungen davon in welchem Ausmaß betroffen sind und welche Konsequenzen es hat, wenn Sie die Anwesenheitspflicht nicht erfüllen, erfahren Sie zeitgerecht von den Mitarbeiter:innen des von Ihnen gewählten Studiengangs.

Ich bin berufstätig. Muss ich trotzdem ein Praktikum* absolvieren?

  • Das im Fachhochschul-Studiengesetz verpflichtend vorgeschriebene Praktikum kann bei Vorliegen einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit am aktuellen Arbeitsplatz absolviert werden. Voraussetzung für eine Anrechnung ist ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit im Rahmen einer qualifizierten Tätigkeit in einem Berufsfeld, auf das der Studiengang vorbereitet. Diese Bedingungen können auch durch eine geeignete Job Rotation bei dem:der aktuellen Arbeitgeber:in erfüllt werden.

*Verpflichtende Praktika sind nur in Bachelor-Studiengängen vorgesehen.

Wie hoch sind die Studiengebühren?

  • Die Studiengebühr ist für alle Studierenden (EU/EWR-Bürger:innen und Studierende aus Drittstaaten) gleich hoch und beträgt € 363,36 / Semester (+ € 22,70 ÖH-Beitrag für das Studienjahr 2022/23)

Was ist ein ÖH-Beitrag und wieso muss ich diesen bezahlen?

  • Die Bundesvertretung der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) ist die gesetzliche Interessensvertretung der über 250.000 Studierenden in ganz Österreich. Sie setzt sich auf allen Ebenen für die Anliegen der Studierenden ein.
  • Seit Beginn des Sommersemesters 2008 sind auch die FH-Studierenden von Gesetz wegen Mitglieder in der ÖH. Als Studierende:r sind Sie folglich auch zur Bezahlung des ÖH-Beitrages gegenüber der ÖH verpflichtet. Der ÖH-Beitrag von € 22,70 setzt sich aus dem tatsächlichen Studierendenbeitrag und dem Sonderbeitrag für die Versicherung (€ 0,70) zusammen und wird von der FH nach Einlangen gesammelt auf ein Konto der ÖH-Bundesvertretung überwiesen.