Recognition of Prior Learning (RPL)

Anerkennung non-formal und informell erworbener Kompetenzen

Willkommen im Recognition Office der Fachhochschule des BFI Wien!

Wir fördern die Durchlässigkeit sowohl beim Zugang zum Studium als auch beim Wechsel zwischen Studienprogrammen durch die Anerkennung von vorhandenen Kompetenzen. Wir wertschätzen, dass Kompetenzen nicht nur durch formales, sondern auch durch non-formales oder informelles Lernen erworben werden können, unabhängig davon, wo und wie dieses stattgefunden hat.

formales Lernen


erfolgt in einem organisierten, strukturierten Rahmen, zumeist in anerkannten Bildungseinrichtungen wie Schulen oder Hochschulen, bringt einen anerkannten Abschluss (z.B. Zeugnis).

non-formales Lernen

zielgerichtetes und strukturiertes Lernen außerhalb eines formalen Curriculums, zum Beispiel in Aus- oder Weiterbildungen.

informelles Lernen

erfolgt in keinem strukturierten Lernprozess, sondern im Alltag, am Arbeitsplatz, in der Freizeit.

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An der FH des BFI Wien erfolgt die Anerkennung von Kompetenzen, die im außerhochschulischen Bereich erworben wurden, im Rahmen eines Validierungsverfahrens. Gleichzeitig sichern wir durch dieses Verfahren hochschulische Ansprüche an das Kompetenzniveau der Studierenden und Absolvent:innen.

Für non-formal erworbene Kompetenzen (z.B.: bestimmte Zertifikate und Weiterbildungen, bestimmte andere Kompetenzen je nach Studiengang) gibt es ein vereinfachtes Verfahren, für informell erworbene Kompetenzen (z.B.: aus der beruflichen Tätigkeit) ist ein Portfolio zu erstellen, das die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen oder Lernergebnisse mit Ihren Kompetenzen abgleicht.

Drei Anwendungsbereiche

Anerkennung non-formal und informell erworbener Kenntnisse kann in folgenden Bereichen erfolgen:

  • Zugang zum Bachelor-Studiengang

Neben der allgemeinen Universitätsreife stellt auch die einschlägige berufliche Qualifikation eine Zugangsvoraussetzung zum Bachelor-Studiengang dar (§ 4 Abs. 4 FHG). Jeder Bachelor-Studiengang verfügt über ein Eingangskompetenzprofil, anhand dessen ein Abgleich der Kompetenzen der Bewerber:innen stattfindet.

  • Zugang zum Master-Studiengang

Zugangsvoraussetzung zu einem FH-Masterstudiengang ist jedenfalls der Abschluss eines facheinschlägigen (Fachhochschul-)Bachelor-Studiengangs (§ 4 Abs. 4 FHG). Jeder Master-Studiengang hat darüber hinaus die facheinschlägigen Zugangsvoraussetzungen sowie die Weise, wie diese nachgewiesen werden können, definiert (z.B. durch eine gewisse Anzahl an ECTS aus dem Bachelor-Studium aus bestimmten Bereichen, der darüberhinausgehende Nachweis kann durch Kompetenzanerkennung erbracht werden). Zur Erfüllung der ECTS-Zugangsvoraussetzungen bietet die FH des BFI Wien darüber hinaus Brückenkurse an.

  • Lehrveranstaltungsanerkennung

Alle Studien- und Hochschullehrgänge haben ihre Curricula lernergebnisorientiert beschrieben. Anerkennungen orientieren sich an den Lernergebnissen des jeweiligen Curriculums, die mit den eingebrachten formalen, non-formalen oder informellen Kompetenzen der Studierenden abgeglichen werden. Die Beantragung von Anerkennungen von Lehrveranstaltungen (LV) erfolgt über den jeweiligen Studiengang.

Das Validierungsverfahren - die Schritte zur Anerkennung

  1. Informieren Sie sich über die Zugangsvoraussetzungen zu dem von Ihnen gewählten Studiengang oder die Lernergebnisse der Lehrveranstaltung, für die Sie eine Anerkennung beantragen möchten
  2. Identifizieren Sie Ihr vorhandenes Wissen, Ihre Fähigkeiten und Kompetenzen.
  3. Wenn Sie aufgrund Ihrer identifizierten Kompetenzen glauben, die Zugangsvoraussetzungen / Lernergebnisse vollständig zu erfüllen, kontaktieren Sie das Recognition Office.
  4. Sie erhalten nun Zugang zu unserem Moodle-Kurs, in dem Sie erfahren, wie Sie ein Kompetenzportfolio erstellen und wo Sie das entsprechende Formular dafür erhalten.
  5. Erstellen Sie Ihr Portfolio mit den Nachweisen zu Ihren erworbenen Kompetenzen.
  6. Im Anschluss wird Ihr Antrag von unseren Fachexpert:innen bewertet. Bei Bedarf kann eine Sicherstellung Ihrer Kompetenzen im Rahmen eines Fachgesprächs erfolgen.
  7. Eine positive Erledigung erfolgt
    1. beim Zugang zum Studiengang in Form der Zulassung zum Aufnahmeverfahren bzw.
    2. im Rahmen der Lehrveranstaltungsanerkennung durch den Noteneintrag „anerkannt“

Wenn Sie Zertifikate oder Nachweise haben, die von einem Studiengang als Nachweise für Kompetenzen definiert sind, gibt es ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren ohne Portfolioerstellung. Dies kann in gewissen Fällen z.B. auch Englisch als Arbeitssprache sein. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren Studiengang.

Kontakt

Bei Fragen steht Ihnen unser Recognition Office gerne zur Verfügung:

Mag.a Ulrike Haider-Moser, LL.M., MBA

Tel.: +43 1 720 12 86 975

recognition@fh-vie.ac.at

Häufig gestellte Fragen (FAQ)