Krankenversicherung

Sie benötigen einen in Österreich gültigen Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthaltes an der Fachhochschule des BFI Wien.

Staatsangehörige von EU/EWR-Ländern

Wenn Sie Staatsbürger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union sind und eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) besitzen, haben Sie damit Zugang zu denselben staatlichen Gesundheitsleistungen, die auch Personen mit ständigem Wohnsitz in Österreich zur Verfügung stehen.

In einigen EU-Ländern wird die EKVK nicht automatisch ausgestellt, und Sie müssen bei Ihrer Krankenkasse eine Reisebescheinigung beantragen, die als Nachweis für Ihren Versicherungsstatus dient.

Sie können auch eine zusätzliche Reisekrankenversicherung für die Dauer Ihres Aufenthalts abschließen, da diese Kosten abdecken kann, die von der gesetzlichen Krankenversicherung in Österreich nicht übernommen werden (z. B. Kosten für Medikamente, Konsultation eines Privatarztes).

Staatsangehörige von Drittländern

Wenn Sie ein Student aus einem Drittland sind oder keine in Österreich gültige Krankenversicherung haben, können Sie eine Studentenselbstversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) abschließen, sobald Sie in Wien sind. Diese Versicherung garantiert Ihnen die gleiche staatliche Gesundheitsversorgung, die auch für Personen mit ständigem Wohnsitz in Österreich gilt, und kostet etwa 60 € pro Monat.

Wichtiger Hinweis:

  • Wenn Sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, benötigen Sie vor der Einreise nach Österreich eine Reise-/Krankenversicherung. Es gelten bestimmte Bedingungen, welche Arten von Versicherungen akzeptiert werden. Erkundigen Sie sich daher bei der österreichischen Botschaft in Ihrem Land, bevor Sie sich für eine Versicherung entscheiden.

Die meisten Studenten entscheiden sich für den Abschluss einer Reise- und Krankenversicherung bei Feelsafe oder Care Concept, da diese online abgeschlossen werden können.

Unfall- und Haftpflichtversicherung

Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) ist eine gesetzliche Vertretung der Studierenden.

In Österreich müssen alle Studierenden einen Mitgliedsbeitrag von etwa 20 € pro Semester zahlen. In diesem Beitrag ist eine Unfall- und Haftpflichtversicherung enthalten, die Sie gegen fast alle Arten von Unfällen und Schäden absichert.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ÖH.

Sie müssen den ÖH-Beitrag bei Ihrer Ankunft in Wien bezahlen. Die Zahlungsmodalitäten sind in der Informationsmappe enthalten, die Sie am ersten Tag erhalten.

Informationen für Schüler mit körperlichen, menthalen oder gesundheitsbezogenen Problemen

An der Fachhochschule des BFI Wien sind wir bestrebt, allen Menschen gleichen Zugang und gleiche Chancen zu bieten. Internationale Studierende mit körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Einschränkungen können daher die gleichen Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen wie unsere regulären Studierenden.

Wenn Sie ein:e solche:r Studierende:r sind und besondere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte unmittelbar nach Beginn Ihres Studiums an unsere:n Koordinator:in für internationale Programme und internationale Studierende.

Die Fachhochschule des BFI Wien wird versuchen, auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht in der Lage sind, Prüfungen oder andere Beurteilungen in der vorgeschriebenen Form abzulegen, haben Sie Anspruch auf eine modifizierte (aber gleichwertige) Form der Beurteilung.

Wenn Sie Fragen haben, bevor Sie sich für einen Studienaustausch an der Fachhochschule des BFI Wien bewerben oder wenn Sie schon in Wien sind, können Sie sich an das International Office oder an unsere Diversity-Koordinatorin Marion Roßhap (marion.rosshap@fh-vie.ac.at) wenden.

Wenn Sie eine Lernbehinderung oder eine psychische Erkrankung haben, können Sie sich an unsere psychologische Beratungsstelleoder die Psychologische Studienberatungwenden, um sich beraten zu lassen.

Dokumente

you need the following documents:

  • das ausgefüllte Bewerbungsformular
  • Ihre Meldebestätigung (Wohnsitzbescheinigung)
  • Ihr Studienblatt (in Ihrer Informationsmappe)
  • Ihr Ausweis
  • erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben, das Sie für Ihren Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung benötigen. Falls sie nicht automatisch ausgestellt wird, fordern Sie sie bitte an.