Wie und wann kann ich einen Anerkennungsantrag stellen?
Die Einreichung von Anerkennungsanträgen erfolgt in allen Studiengängen ausschließlich über das FH-CIS, in Hochschullehrgängen auf eine vom jeweiligen Hochschullehrgang definierte Weise. Sie können Anerkennungsanträge zu Beginn jedes Semesters innerhalb von 14 Tagen ab Semesterbeginn stellen.
Wer ist für die Entscheidung von Anerkennungen zuständig?
Die jeweilige Studiengangsleitung/Leitung Hochschulehrgänge nach Empfehlung durch die Fachbereichsleitung. Bei Anerkennungsanträgen, die auf non-formalen oder informellen Kenntnissen beruhen, erfolgt die Einbringung des Antrags über das Recognition Office, die Zuständigkeit bleibt bei der Studiengangsleitung.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Anerkennung?
Im Normalfall ca. 2 Wochen nach Ende der Einreichfrist. Bis dorthin sollten die Lehrveranstaltungen besucht werden, damit im Falle einer Ablehnung nichts versäumt wurde.
Wie erfahre ich über eine Anerkennung oder eine Ablehnung?
Sie werden per E-Mail über die Anerkennung oder Ablehnung Ihres Antrags informiert. Anerkannte Lehrveranstaltungen werden als „anerkannt“ im FH-CIS unter den aktuellen Noten ausgewiesen.
Wann muss ich das Recognition Office kontaktieren?
Wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung non-formaler oder informeller Kompetenzen (vgl. Frage 7) stellen wollen, ist vor Antragsstellung das Recognition Office unter recognition@fh-vie.ac.at zu kontaktieren.
Welche Unterstützung bekomme ich vom Recognition Office?
Das Recognition Office steht Ihnen beratend zur Seite und gibt Ihnen Zugang zu einem Moodle-Kurs, in dem Sie mit der Beschreibung Ihrer Kompetenzen, die Sie anerkennen lassen möchten, vertraut gemacht werden.
Welche Zeugnisse, Kompetenzen und Kenntnisse können anerkannt werden?
Grundsätzlich können formale Kompetenzen (das sind z.B. Zeugnisse von anderen Hochschulen oder der Sekundarschule), non-formale (das sind z.B. Zertifikate von Weiterbildungsangeboten oder absolvierten Kursen) oder informelle Kompetenzen (die z.B. aus Berufserfahrung resultieren) anerkannt werden.
Kann ich mir Leistungen von einer anderen anerkannten Hochschule anerkennen lassen?
Ja, sofern es sich um eine anerkannte Hochschule handelt und bei ausländischen Institutionen allfällige Formerfordernisse erfüllt sind (z.B. erforderliche Legalisierung). Eine Anerkennung ist prinzipiell dann möglich, wenn die erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Umfanges und Inhalt übereinstimmen (bezogen auf das Modul bzw. die Lehrveranstaltung).
Kann man Lehrveranstaltungen aus dem Bachelor im Master anerkennen lassen?
Prinzipiell nein. Es gibt bei begründeten Fällen einzelne Ausnahmen, die der Studiengang gewähren kann.
Gibt es die Möglichkeit, sich die Bachelor- oder Masterarbeit anerkennen zu lassen? Kann man die Bachelor- oder Masterprüfung anerkennen lassen?
Eine Anerkennung von Bachelorarbeit und Bachelorprüfungen bzw. Masterarbeit und Masterprüfungen ist nicht möglich.
Kann ich mir nicht-akademische formale Leistungen anerkennen lassen? (z.B. HTL, HAK etc.)
Prinzipiell sind solche Anerkennungen möglich. Eine spezifische Anerkennungsinformation kann nur auf Studiengangsebene erfolgen, da das je nach Anforderungen der Lehrveranstaltung unterschiedlich gehandhabt wird. Bitte wenden Sie sich dazu an die zuständige Studiengangsleitung.
Sind persönlichkeitsbildende LVs über ähnliche absolvierte Seminare anerkennbar?
Es muss sich jedenfalls um eine Aus- oder Weiterbildung mit gleichwertigem Inhalt und Umfang handeln. Es gibt eigene Formulare, mit denen Sie die Gleichwertigkeit darlegen können. Unser Recognition Office ist Ihnen bei der Erstellung des Antrags behilflich (vgl. Frage 6). Die Gleichwertigkeit wird von der jeweiligen Fachbereichsleitung in Abstimmung mit der Studiengangsleitung festgestellt. Für die Anerkennung relevant sind z.B. Bestätigungen des Arbeitgebers bzw. Zertifikate zu entsprechenden Weiterbildungen im beruflichen Kontext, die jeweils die betreffenden Lehrinhalte zur Gänze abdecken. Eine Validierung der Kompetenzen kann durch Fachgespräche erfolgen.
Kann ich mir als Native Speaker:in eine Sprache anerkennen lassen?
Native Speaker:innen können sich ausschließlich Englisch-Sprachlehrveranstaltungen (keine anderen Sprachen) vor allem im ersten Studienjahr anerkennen lassen. Die Anerkennungen erfolgen dabei jeweils für einzelne Lehrveranstaltungen. Eventuell ist ein zusätzliches Fachgespräch für spezifisches wirtschaftswissenschaftliches Fachvokabular erforderlich. Lehrveranstaltungen in höheren Semestern können für Native Speaker:innen je nach Inhalt auch in Verbindung mit einschlägiger beruflicher Tätigkeit bzw. aufgrund entsprechender akademischer (Zusatz-)Ausbildungen anerkannt werden (nur wenn äquivalent in Inhalt und Umfang).
Kann Englisch auch in deutschsprachigen Studiengängen anerkannt werden?
Das entscheidet der:die jeweilige Studiengangsleiter:in in Abstimmung mit der Fachbereichsleitung basierend auf Inhalt und ECTS-Umfang der betreffenden Lehrveranstaltung.
Bekommt man eine Note für ein Fach, welches man sich bereits anerkennen hat lassen?
Prinzipiell nein. Anerkannte Lehrveranstaltungen werden als „cr.“ für credited am Transcript of Records ausgewiesen. Ausnahme ist das Joint-Programme des Masterstudiengangs Europäische Wirtschaftspolitik, wo die Note mit Stern in der Fußnote als anerkannt ausgewiesen wird.
Kann ich am Unterricht teilnehmen, wenn ich mir ein Fach anerkennen habe lassen?
Nein, das ist nicht möglich. Eine Anerkennung setzt voraus, dass die Kenntnisse bereits vorhanden sind.
Wie und wo kann ich mir eine Anerkennungsbestätigung ausstellen lassen?
Das Transcript of Records gilt als Anerkennungsbestätigung und kann im FH-CIS und bei den Terminals im Selfservice ausgedruckt werden.
Wie funktioniert die Anerkennung von ECTS während des Auslandssemesters?
Die Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der FH des BFI Wien bzw. gibt das International Office (IO) dazu gern Auskunft.