Auswirkungen von Basel II auf bestehende Kreditverträge

Projektstart: 01.08.2005

ProjektleiterIn: Dr. Christian Butschek

Projektstatus: abgeschlossen

Abstract

Da die neuen Eigenkapitalregelungen nicht nur für neue Kreditverträge bzw. -risiken, sondern auch für alle bestehenden gelten werden, stellt sich die Frage, inwiefern die Konditionen bei bestehenden, langfristigen Finanzierungen einseitig abgeändert werden können. Auf Grund zwingender Verbraucherschutzvorschriften ist eine Konditionenanpassung beim Verbraucherkredit jedenfalls ausgeschlossen, sodass sich die Untersuchung auf den Unternehmerkredit beschränkt. Es stellen sich folgende Fragen: Besteht bei nach Basel II nunmehr schlechter zu bewertenden Risiken ein Anspruch der Bank auf Zinserhöhung, neue Sicherheiten oder Vertragskündigung? Hat umgekehrt der Kreditnehmer bei besser zu bewertendem Risiko einen Anspruch auf Zinssenkung oder Aufgabe von Sicherheiten? Mangels gesetzlicher Regelungen hängt die Antwort vom Inhalt der Allgemeinen Bankbedingungen bzw Einzelvereinbarungen in Kreditverträgen ab, die jeweils auf ihre Übereinstimmung mit zwingenden Schutzvorschriften gegen missbräuchliche Vertragsklauseln zu überprüfen sind, dies vornehmlich anhand der in den letzten Jahren ergangenen Judikatur des OGH zu ähnlich gelagerten Fragen. Ein von Dr. Christian Butschek publizierter Beitrag im BankArchiv (Februar 2007) fasst die Ergebnisse der Forschungsarbeit zusammen.

Kooperationspartner: Österreichischer Sparkassenverband