Medienentlehnung

Nutzungs- und Entlehnberechtigung

  • Zur Entlehnung berechtigt sind Angehörige der FH des BFI Wien. Eine vor Ort Nutzung ist generell auch für externe Personen möglich, kontaktieren Sie bitte das Bibliotheksteam (Verlinkung Kontaktbereich) vorab.
  • Angehörige der FH des BFI Wien sind insbesondere Studierende, Absolvent:innen, haupt- und nebenberuflich Lehrende und Verwaltungspersonal der Fachhochschule.

Entlehnen und Zurückbringen

  • Die Entlehnung ist beim Bibliothekspersonal nach Vorweisen des Studierendenausweises (bei Nicht-Studierenden Lichtbildausweises) im Bibliotheksbüro zu den Servicezeiten möglich.
  • Pro Person können maximal 8 Medien gleichzeitig entlehnt werden. Die Entlehnfrist beträgt im Regelfall 3 Wochen.
  • Entlehnte Medien können am Standort Wohlmutstraße in der Medien-Rückgabe-Box im Lesesaal oder direkt im Bibliotheksbüro retourniert werden. Am MQM steht ebenfalls eine Medien-Rückgabe-Box im Studier- und Aufenthaltsraum zur Verfügung.

Verlängern

  • Die Entlehnfrist kann, sofern keine Vormerkung vorliegt, eine Woche vor Fälligkeit online, per E-Mail oder telefonisch verlängert werden.
  • Eine Anleitung dazu wie Sie nach Anmeldung in Ihrem Bibliothekskonto im Online Katalog selbst Medien online Verlängern können finden Sie unter Bibliothek in Moodle.

Vormerken

  • Ist ein Medium bereits entlehnt, kann online vorgemerkt werden. Sobald das Medium im Bibliotheksbüro bereit liegt, wird per E-Mail auf die FH E-Mailadresse informiert. In anderen Fällen ist das Vorbestellen / Reservieren von Medien nicht möglich.
  • Eine Anleitung dazu wie Sie nach Anmeldung in Ihrem Bibliothekskonto im Online Katalog selbst online eine Vormerkung anlegen können finden Sie unter Bibliothek in Moodle.

Gebühren

  • Entlehnte Medien sind spätestens mit Ablauf der Entlehnfrist unaufgefordert zu retournieren. Wenn ein Medium zur Rückgabefrist nicht retourniert werden kann, muss die Entlehnzeit rechtzeitig verlängert werden.
  • 3 Tage vor Ablauf der Frist wird eine Erinnerungsmail an die FH E-Mailadresse der Entlehnenden entsandt. Erfolgt keine Rückgabe, wird 1 Tag nach Ablauf der Frist die 1. Mahnung generiert, ab dem 4. Tag nach Ablauf der Frist wird eine Verzugsgebühr in der Höhe von €0,20 pro Medium pro Tag rückwirkend verrechnet.
  • Werden die Verzugsgebühren nicht nach der 2. Mahnung beglichen bzw. die Medien retourniert oder Kostenersatz geleistet, erfolgt die Weiterleitung an die Studiengangskoordination. Die:Der Benützende bleibt bis zur Erledigung von der Entlehnung ausgeschlossen.