Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Lehrinhalte
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Kollektivvertrag
Betriebsvereinbarung
die Befugnisse der Arbeitnehmerschaft
die Grundbegriffe der Betriebsverfassung
die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberpflichten
die Entgeltsicherung
die Gleichbehandlung im Arbeitsrecht und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Sozialversicherungsrecht.
Art der Vermittlung
Präsenzveranstaltung
Art der Veranstaltung
Pflichtfach
Empfohlene Fachliteratur
Marhold/Friedrich (2016) Österreichisches Arbeitsrecht
Kietaibl/Windisch-Graetz (2015) Arbeitsrecht Band I und II
Fuchs/Marhold (2014) Europäisches Arbeitsrecht
Pfeil (2016) Österreichisches Sozialrecht.
Lern- und Lehrmethode
Vortrag, Blended Learning, Diskussion, Fallbeispiele.
Prüfungsmethode
Schriftliche Endprüfung (70%).
Inhaltliche Kriterien: Grad der Problemerfassung und Problemcharakterisierung.
Formale Kriterien: Vollständigkeit der Antworten, sprachliche Differenziertheit und Eigenständigkeit der Ergebnisdarstellung.
Immanente Leistungsbeurteilung (30%): Einzel- und Gruppenarbeit und Präsentation inklusive bewerteter Teilprüfungen, aktive Beiträge während der Lehrveranstaltungen, Komplexität der Lösungen hinsichtlich Fach- und Methodenkompetenz, Qualität von Präsentationen.
Voraussetzungen laut Lehrplan
Keine.
Schnellinfos
Studiengang
Produktionsmanagement Film, TV und Streaming (Bachelor)
Akademischer Grad
Bachelor
ECTS Credits
3.00
Unterrichtssprache
Deutsch
Studienplan
Vollzeit
Studienjahr, in dem die Lerneinheit angeboten wird
2025
Semester in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird
4 SS
Incoming
Nein
Lernergebnisse der Lehrveranstaltung
Nach Abschluss dieser Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage,
die wesentlichen Elemente des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts für die betriebliche Praxis einzuordnen und zu beurteilen,
rechtliche Probleme aus diesen Themenbereichen, die sich im Alltag des Wirtschaftslebens stellen, zu beurteilen und effizient mit Rechtsberater:innen zu kommunizieren.
Kennzahl der Lehrveranstaltung
1702-23-01-VZ-DE-40