Anwendungsbereiche des Europarechts
Lehrinhalte
- Der formelle (prinzipielle) Anwendungsbereich des Unionsrechts
- Expansives Grundverständnis
- Durchzuführendes Unionsrecht
- Hinreichend bestimmte Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
- Pflichten aus dem Sekundärrecht
- Pflichten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- Pflichten aus der Unionsbürgerschaft
- Art. 157 I AEUV
- Anwendbarkeit universeller Grundsätze und Grundrechte
- Die materiellen Anwendungsbereiche des Unionsrechts
- Harmonisierungszugeständnisse
- Materielle Verschränkung von Primär- und Sekundärrecht
- Rechtlich differenzierende Beurteilung jedes Sachverhalts
- Primat der Teleologie
- Einheit, Vorrang und Wirksamkeit des Unionsrechts
- Die Rolle des EuGH
- Raum für nationale Grundrechte
Art der Vermittlung
Präsenzveranstaltung
Art der Veranstaltung
Pflichtfach
Empfohlene Fachliteratur
Latzel, Clemens (2015): Die Anwendungsbereiche des Unionsrechts, in EuZW, Heft 17/2015, S. 659-664.
Pacic, Harun (2020): Europäische Grundrechte, Norderstedt: BoD.
Jaeger, Thomas (aktuelle Auflage): Materielles Europarecht, Wien: LexisNexis ARD Orac.
Weitere Literatur wird zu Semesterbeginn von der/dem Lehrenden bekanntgegeben.
Lern- und Lehrmethode
Vortrag, Mitarbeit, Rechtsrecherche, Übungen zur Rechtsanwendung und Falllösung, juristisches Schreiben, Fallbesprechung als Hausübung in Einzelleistung
Prüfungsmethode
Endprüfung (closed book) 70% und immanente Übungsteile (30%): zwei Fallbesprechungen je 10%, Mitarbeit 10%
Voraussetzungen laut Lehrplan
keine
Schnellinfos
Studiengang
Europäische Wirtschaftspolitik
Akademischer Grad
International Programme
Unterrichtssprache
Deutsch
Studienplan
Vollzeit
Studienjahr, in dem die Lerneinheit angeboten wird
2024
Semester in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird
1 WS
Incoming
Ja
Lernergebnisse der Lehrveranstaltung
Nach erfolgreicher Absolvierung des Moduls sind die Studierenden in der Lage,
- Institutionen und Rechtsquellen der EU, deren Hintergrund und Bedeutung des europäischen Rechtskonstrukts zu erklären,
- die Rolle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu erläutern und einzuordnen,
- den formellen vom materiellen Anwendungsbereich des Europarechts abzugrenzen,
- Normen des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), sowie Rechtsakte der EU zu unterscheiden,
- die europarechtliche Determinierung wirtschaftsrechtlicher Sachverhalte zu erläutern,
- den rechtlichen Rahmen des EU-Binnenmarktes und Konflikte mit dem nationalen Rahmen des Wohlfahrtsstaats zu diskutieren.
Kennzahl der Lehrveranstaltung
0899-23-01-VZ-DE-M16